Mitgliedsbeiträge
Informationen, Fragen & Antworten
Mitgliedergruppen | Jahresbeitrag |
Erwachsene | 108,00 € |
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | 60,00 € |
Auszubildende und Studierende bis 21 Jahre, ab 21 nur gegen Nachweis | 60,00 € |
Familien und Lebensgemeinschaften eines Haushaltes |
174,00 € |
Mitglieder ab 65 Jahre | 76,00 € |
Zusatzbeitrag | Jahreszusatz-Beitrag |
SOS-Karnevalsgesellschaft (nur für Erwachsene) | 15,53 € |
Baseball Jugendliche | 40,00 € |
Baseball Erwachsene | 70,00 € |
Abbuchungen:
Die Beiträge werden per Lastschrift eingezogen zur Fälligkeit eingezogen. Es gilt für Grund- und Zusatzbeiträge immer die gleiche Zahlweise.
Der Beitrag wird für das 1. Jahr anteilig erhoben. Eine Mitgliedschaft endet frühestens zum 31.12. des laufenden Jahres und verlängert sich ohne schriftliche Kündigung bis zum 30.11. automatisch um ein weiteres Jahr.
Dies gilt für Grund- und Zusatzbeiträge. Die Kündigung ist in Textform mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des Jahres gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu erklären. Bitte nutzen Sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website.
Berechtigte der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) können bei der zuständigen Behörde einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag beantragen. Zum Nachweis der Vereinsmitgliedschaft erhält das Mitglied die Bestätigung durch den TSV 03 Sievershausen per E-Mail. Die Mitgliedschaft kann online beantragt werden.
Die Behörde überweist den Zuschuss an die Erziehungsberechtigten und der TSV 03 Sievershausen zieht den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift ein.
Für den Mitgliedsantrag sind eine E-Mail-Adresse und eine gültige Bankverbindung erforderlich. Ohne diese Angaben kann die Mitgliedschaft nicht bestätigt werden.
Hier unterscheiden wir zwischen einer bestehenden Einzelmitgliedschaft und Familienmitgliedschaft.
Die Umstellung einer Einzelmitgliedschaft als "Erwachsene" auf den günstigeren Beitrag "Ab 65 Jahre" erfolgt automatisch mit Erreichen des entsprechenden Alters.
Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft lohnt sich eine Umwandlung in Einzelmitgliedschaften nur, wenn beide Familienmitglieder 65 Jahre alt sind. Ist ein Familienmitglied noch keine 65 Jahre alt, ist eine Umwandlung in Einzelmitgliedschaften nur mit den Beiträgen "Erwachsene" und "Ab 65 Jahre" möglich und liegen in Summe über dem Beitrag einer Familienmitgliedschaft.
Sind beide Familienmitglieder 65 Jahre und älter, stellen wir den Beitrag auf Einzelmitgliedschaften mit dem Beitrag "Ab 65 Jahre" um.