



Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrittsmonat, dauert immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres und verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung muss schriftlich und formlos mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat erfolgen.
Folgende generelle Beitragsstruktur gilt lt. Beschluss der Hauptversammlung 2010 ab 2011:
Der Beitrag wird für das 1. Jahr anteilig bis zum 31.12. des Jahres erhoben. Danach wird jedes Jahr der gesamte Beitrag fällig. Anteilige Rückzahlungen sind nicht möglich.
Für einige Sparten fallen zusätzliche Sparten-bezogene Beiträge an:
Seit dem 100-jährigen Jubiläum des TSV ist es wieder eine Tradition, dass einer der örtlichen Vereine den Neujahrsempfang in Sievershausen organisiert. In diesem Jahr lud der DRK-Ortsverein Vertreter aus allen Bereichen des Dorfes in das Sportheim ein. Auch der Vorstand und Spartenleiter des TSV waren Gäste des DRK.
Das Autohaus Guder aus Gehrden und die Lotto Niedersachsen überraschten die Sportler heute mit Sachspenden. Autohaus-Geschäftsführer Werner Guder überreichte...
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Die Fuhsedeppen der SOS-Karnevalsgesellschaft im TSV 03 Sievershausen, Nico und Jörg, machten auf der großen Prunksitzung der Härke-Brauerei in Peine Werbung für den Sievershäuser Karneval.
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